Erbrecht

Das Erbrecht ist im Artikel 14 GrundG garantiert. Der Inhalt des Erbrechts ist jedoch durch gesetzliche Regelungen umfassend bestimmt.

Es werden insbesondere die privat-rechtlichen Folgen bzw. vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen geregelt. Im Rahmen des Erbrechts sind Gestaltungsmöglichkeiten der Erbfolge geregelt, aber auch Fragen zum Vermögen und zu den Schulden des Verstorbenen. Das Gesetz regelt die gewillkürte (z. B. testamentarische) und eine gesetzliche Erbfolge.

Im Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten kann der Erblasser auch durch Erbvertrag frei über sein Vermögen bestimmen.