Leasingrecht

 
"to lease" wird aus dem englischen auch als "mieten" übersetzt.

Das Leasing ist eine eine Art der Finanzierungsmöglichkeit um ein Wirtschaftsgut nutzen zu können.

Auf der Grundlage eines Leasingvertrages erhält der Leasingnehmer vom Leasinggeber das gewünschte Leasinggut und bezahlt für eine vorher vereinbarte Laufzeit die Leasingraten. Leasingverträge funktionieren fast wie Mietverträge. Nach der Beendigung gibt der Leasingnehmer das Leasinggut an den Leasinggeber zurück.